Der neue Master-Studiengang Suchthilfe startet zum Sommersemester 2026. Dieser Studiengang richtet sich an alle, die eine Ausbildung in der Suchthilfe anstreben – insbesondere an Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagog*innen, Ärzt*innen und Psycholog*innen, die als von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) anerkannte Suchttherapeut*innen in der Prävention, Therapie und Rehabilitation von Abhängigkeitserkrankungen arbeiten möchten.
Praxisorientiert und wissenschaftsbasiert
Online-Vorlesungen zur Verringerung der Präsenzzeit
Berufsbegleitend
Anerkannt für Promotion und Qualifikation für Leitungspositionen
Praktische Therapieübungen mit Simulationspatient*innen
Anerkennung durch die DRV zur Qualifikation als Suchttherapeut*in
Suchttherapie
Der Studiengang beinhaltet ein den Kriterien der Rentenversicherungsträger und Krankenkassen entsprechendes Weiterbildungscurriculum, damit die Absolvent*innen des Studiengangs die Personalqualifikationskriterien der Leistungsträger erfüllen, um als Einzel- und Gruppentherapeut*innen in der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker eigenverantwortlich tätig zu sein. Die inhaltliche Basis bilden die aktuellen AWMF-Leitlinien zu substanzbezogenen Störungen und Verhaltenssüchten.
Prävention und Frühintervention
Suchthilfe beschränkt sich nicht auf die Behandlung bereits eingetretener Suchterkrankungen, sondern zielt darüber hinaus darauf ab, die Resilienz von Jugendlichen gegenüber Suchtproblemen durch Präventionsmaßnahmen zu stärken sowie durch Frühintervention und niedrigschwellige Hilfeansätze, Betroffene bereits bei riskantem oder schädlichem Konsumverhalten zu erreichen. Auch hierzu qualifiziert der Studiengang die Studierenden.
Leitungs- und Forschungskompetenz
Die gestiegenen Qualitätsanforderungen bei zunehmender Ökonomisierung im Gesundheitswesen, aber auch die veränderten Ansprüche der Mitarbeitenden erfordern in der Suchthilfe immer mehr Organisations- und Leitungskompetenz. Der Studiengang qualifiziert die Studierenden daher systematisch für die Übernahme von Leitungspositionen in Suchthilfeeinrichtungen und die Durchführung wissenschaftlich fundierter Qualitätssicherung. Er berechtigt zur anschließenden Promotion an einer Universität.
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Staatliche anerkannt, aber ohne NC
Praxis und Patient:innen von Beginn an
Promotions- und Habilitationsrecht
3 Universitätskliniken im Verbund an 4 Standorten
Moderne Lehr- und Prüfungsformate
Hohe Abschluss- und Bestehungsquote in Regelstudienzeit
Großes Netzwerk an weiteren kooperierenden Klinken und Lehrpraxen
Kleine Lerngruppen dfsadsdadsadsadas dasdsd
Stipendien und attraktive Finanzierungsvarianten
Medizin
Zahnmedizin
Psychologie (B.Sc.)
Klin. Psychologie & -therapie (M.Sc.)
Suchthilfe (M.Sc.)
Versorgungsforschung (M.Sc.)
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